Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel dem Leiter einer unselbstständigen Zweigstelle erteilen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine andere Person mit der Leitung einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beauftragen wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Leiter der unselbstständigen Zweigstelle erteilt und kann befristet werden.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.