Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Stellvertreter
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch einen Stellvertreter betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Die Stellvertretererlaubnis wird für eine bestimmte Stellvertreterin beziehungsweise einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.