Als Anbieter von Postdienstleistungen betriebliche Änderungen der Bundesnetzagentur mitteilen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).
Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.