Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVorübergehenden Betrieb einer Gaststätte anzeigen

Vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte anzeigen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie betreiben ein vorübergehendes Gaststättengewerbe, wenn Sie aus einem bestimmten Anlass gewerbsmäßig zum Verzehr vor Ort Getränke ausschenken oder zubereitete Speisen anbieten. Der Anlass kann zum Beispiel ein Jubiläum oder ein anderes Fest sein.

Solch ein vorübergehendes Gaststättengewerbe muss im Voraus der für den Ort zuständigen Behörde angezeigt werden.

In dieser Anzeige ist auch anzugeben,

  • um welche Betriebsart es sich handelt und
  • ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.

Als Betriebsart kommen in Betracht:

  • Imbiss
  • Schankwirtschaft
  • Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Freischankfläche (Biergarten)
  • Café
  • Bar
  • mit Musikdarbietung
  • mit Tanzveranstaltung
  • Straußwirtschaft

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.