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mixins.searchInfo_searchTermTierärztin/ Tierarzt: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Erlaubnis

Tierärztin/ Tierarzt: vorübergehende Ausübung des Berufs ohne Approbation - Erlaubnis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Tierärztin oder Tierarzt aus einem nicht EU-Mitgliedstaat besitzen, jedoch keine Approbation, und den tierärztlichen Beruf nur vorübergehend ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung

  • Tierärztin bzw. Tierarzt

zu führen.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Sie darf nur widerruflich und nur bis zu einer Gesamtdauer der tierärztlichen Tätigkeit von höchstens vier Jahren erteilt oder verlängert werden. Eine weitere Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis ist nach den Voraussetzungen der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) möglich.

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