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Tierschutzbeauftragte bestellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchgeführt werden,
  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind, gezüchtet oder – auch zum Zwecke der Abgabe an Dritte – gehalten werden,
  • Einrichtungen, in denen Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden,
  • Einrichtungen, in denen Organ- und Gewebeentnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken vorgenommen werden, 

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