Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Kinder- und Jugendli-chenpsychotherapeuten beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür die Ausübung des Berufs als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut braucht die Person eine abgeschlossene Ausbildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die bestandene Staatsprüfung und die Approbation.
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie umfasst mindestens 4.200 Stunden und besteht aus praktischen sowie theoretischen Anteilen sowie der Selbsterfahrung. Die Ausbildung dauert mindestens 3 Jahre in Vollzeit und mindestens 5 Jahre in Teilzeit.
Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.