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mixins.searchInfo_searchTermDie Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragen

Die Zulassung zu einem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die zahnärztliche Ausbildung umfasst,

  • ein mindestens fünfjähriges Studium der Zahnmedizin an einer Universität,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Pflegedienst von einem Monat,
  • eine Famulatur von vier Wochen und
  • die Zahnärztliche Prüfung, in drei Abschnitten abzulegen ist.

Der Nachweis über die bestandene Zahnärztliche Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt.

Um einen Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung abzulegen, müssen Sie die Zulassung zu dem jeweiligen Prüfungsabschnitt bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

Den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin ablegen.

Den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des zweiten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ablegen.

Den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung können Sie frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung ablegen.

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