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mixins.searchInfo_searchTermAusübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

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