Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermEintragung in die Handwerksrolle mit Ausnahmebewilligung beantragen

Eintragung in die Handwerksrolle mit Ausnahmebewilligung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie sich in Deutschland mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als stehendes Gewerbe niederlassen wollen und Ihnen eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde, müssen Sie sich mit dieser vor Tätigkeitsbeginn in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Die Ausnahmebewilligung müssen Sie mit einem anderen Antrag vor der Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

Die Handwerksrolle ist ein bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer geführtes Register.

Die Handwerksrolle verzeichnet unter anderem

  • natürliche Personen,
  • rechtsfähige Personengesellschaften oder
  • juristische Personen sowie
  • den Namen und die Qualifikation der Betriebsleitung.

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist Pflicht, wenn Sie

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen,
  • das Handwerk nur in Teilen ausüben wollen und
  • wesentliche Tätigkeiten mehrerer Handwerke ausüben wollen, dann für jedes dieser Gewerke.

Eine vollständige Auflistung der zulassungspflichtigen Handwerke finden Sie in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO).

Die zuständigen Handwerkskammern stellen weitere Informationen zu dieser Leistung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.