Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Tätigkeit als Altenpflegerin oder Altenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Dies ist gesetzlich geregelt.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.