Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/-in Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/-in Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Orthoptik ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde. Aufgabe ist es vor allem, die Prävention, Diagnose und Therapie von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen durchzuführen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit prüfen Orthoptisten das Sehvermögen, die Stellung der Augen und die beidäugige Zusammenarbeit.

Einsatzbereiche sind

  • orthoptische Einrichtungen an Universitäts-Augenkliniken, allgemeinen Krankenhäusern, neurologischen Kliniken und bei niedergelassenen Augenärzten
  • Frühförderstellen, Rehabilitationseinrichtungen, Sonderschulen sowie Einrichtungen für Sehbehinderte und Blinde.

Der Beruf Orthoptist ist in Deutschland reglementiert. Dies ist gesetzlich geregelt.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Orthoptistin oder Orthopist arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.