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mixins.searchInfo_searchTermDie Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen

Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert.

Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent führen und in dem Beruf arbeiten.

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