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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut beantragen

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tätigkeit als Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Physiotherapeut bzw. Physiotherapeutin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ bzw. „Physiotherapeutin“ führen und in dem Beruf arbeiten.

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