Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermVereinigung von Erzeugerorganisationen anerkennen lassen

Vereinigung von Erzeugerorganisationen anerkennen lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Landwirtschaftliche Erzeugerorganisationen sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe. Erzeugerorganisationen, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen, können anerkannt werden:  

  • Erzeugung bündeln und gemeinsam vermarkten
  • gemeinsam kostengünstiger beispielsweise Futtermittel, Saatgut oder landwirtschaftliche Geräte beziehen
  • Gemeinsame Produktions- und Qualitätsregeln festlegen, um den Markt zuverlässig zu beliefern.  

Durch Erzeugerorganisationen verbessert sich somit auch die Marktposition der Landwirtschaft. Sie können Erzeugerorganisationen für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse bilden, zum Beispiel für Getreide, Schlachtvieh, Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Damtiere, Hauskaninchen), Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Wein, oder Kartoffeln. 

Erzeugerorganisationen können sich zu Vereinigungen von Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Ein Zusammenschluss ist für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse möglich. 

Eine Erzeugerorganisation ist auf ihren Antrag hin anzuerkennen, wenn sie

1. die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen des § 4 der Agrarorganisationen und Lieferketten-Verordnung und

2. die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, die jeweils für die antragstellende Vereinigung der Erzeugerorganisation nach dem Unionsrecht, dem Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz und dieser Verordnung für bestimmte Erzeugerorganisationen oder bestimmte Erzeugnisbereiche gelten, erfüllt.

Für jeden Erzeugnisbereich, in dem eine Vereinigung der Erzeugerorganisation tätig ist, bedarf es einer gesonderten Anerkennung.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.