Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIm Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.