Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen
- zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
- zu Versuchszwecken an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden,
- zu Versuchszwecken am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können,
- die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden oder
durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken oder die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden.