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mixins.searchInfo_searchTermVeranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung

Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Veranstaltung eines anderen Spiel ist die Erlaubnis nach 33 d Abs. 1 Satz 1 oder § 60 a Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn das Spiel den Anforderungen der Anlage zu § 5a der Spielverordnung entspricht und der Gewinn in Waren besteht. 

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