Kindertageseinrichtung Betriebserlaubnis Beantragung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzKinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Der Betrieb bedarf einer Erlaubnis.
Institutionelle Betreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder, die Betreuungsangebote vorhalten können für
- Unter-2-Jährige,
- Über-2-Jährige,
- Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.