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mixins.searchInfo_searchTermDen Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen

Den Handel mit Pflanzenschutzmitteln anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schädlingen schützen. Der Handel mit Pflanzenschutzmitteln (In-Verkehr-Bringen oder Einfuhr) muss der Behörde angezeigt werden. Diese Anzeige ist sowohl für den Unternehmenssitz als auch für jede Niederlassung, die in Rheinland-Pfalz ansässig ist, getrennt vorzunehmen.

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