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mixins.searchInfo_searchTermPflanzenschutzmittel Anwendung anzeigen

Pflanzenschutzmittel Anwendung anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Anzeigepflicht besteht, wenn Sie Pflanzenschutzmittel für Andere anwenden wollen oder andere Personen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten wollen. Nicht anzeigepflichtig sind Sie hingegen, wenn es sich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um gelegentliche Nachbarschaftshilfe handelt.

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