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mixins.searchInfo_searchTermSteuerberater Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen

Steuerberater Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Den Titel können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte erhalten.

Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Antragsteller seine berufliche Niederlassung hat. In Rheinland-Pfalz ist dies die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

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