Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.
Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.