Gesundheitsfachberufeschulen - Staatliche Anerkennung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.
Die Anerkennung können Sie als Träger der Schule schriftlich beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz beantragen.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Die Schule erfüllt die Anforderungen des jeweiligen Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Die Schule erfüllt die Anforderungen der Anerkennungskriterien für die Schulen der Gesundheitsfachberufe.
- Auszug aus dem Handelsregister sowie Vorlage des Gesellschaftsvertrags (bei juristischen Personen)
- Kostenkalkulation
- Qualifikationsnachweise der Schulleitung
- Qualifikationsnachweise der Dozenten und Honorardozenten
- Aktuelle Dozentenliste
- Vorlage eines Mietvertrags oder Auszug aus dem Grundbuch
- Vorlage von Plänen der Räumlichkeiten, aus denen sich deren Größe und beabsichtigte Verwendung ergibt
- Vorlage einer Liste der vorhandenen Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien sowie der den Schülern zugänglichen Fachliteratur
- Vorlage eines Gesamtkonzepts für den Schulbetrieb
- Vorlage eines Konzepts für die praktische Ausbildung inkl. Kooperationsverträge mit anderen geeigneten Einrichtungen
Gebühr: 240,00 - 410,00 EURVorkasse: nein
rechtzeitig vor Beginn des ersten Abschlussjahrganges
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitsfachberufe (GesFBZuVO)
- Landesgesetz über die Gesundheitsfachberufe (GesBerG RP) und dem jeweiligen Berufsgesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)
11.05.2022
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