Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) beantragen

Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.

Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen: 

  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Fahrtechnik, Radsatz, Bremseinrichtung, Fahrzeugaufbau / Festigkeit.
  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Hochbau, konstruktiver Ingenieurbau und Bahnübergänge.
  • Energie,
    • zum Beispiel Bahnstromschaltanlagen, Gleisrichterwerke, Umrichterwerke, Fahrleitungsanlagen.
  • Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung,
    • zum Beispiel Bahnübergangstechnik, Funkanlagen, Stellwerkstechnik.
  • Betrieb
    • zum Beispiel Regeln zur Durchführung des Betriebs sowie gesetzliche Pflichten, Betreiben der Infrastruktur, Anforderungen an die Organisation.
  • Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM),
    • zum Beispiel Rechtsnormen sowie Instandhaltungsregelwerke, Umweltschutz, Fügetechnik und ZfP.

Anerkennung als UBS

UBS können sowohl natürliche Personen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
  • Herstellerinnen und Hersteller.

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Die Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.