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mixins.searchInfo_searchTermBescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen

Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für

  • Immobilien-Sondervermögen,
  • inländische Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) mit festen Anlagebedingungen und
  • geschlossene Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)

erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.

Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.

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