Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie oder Ihre Organisation verbotene gefährliche Güter,
- wie zum Beispiel Waffen
in zivilen Luftfahrzeugen transportieren möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.
Folgende Genehmigungen können Sie beantragen:
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Ausnahmegenehmigung:
- für den Transport mit zivilen Luftfahrzeugen von verbotenen gefährlichen Gütern einschließlich Waffen
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Überfluggenehmigung:
- für den Transport von verbotenen gefährlichen Gütern über deutsches Hoheitsgebiet
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A 88:
- für den Transport von ungetestete Batterien, also Prototypen
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A 99:
- für den Transport von Batterien mit einem Gewicht von mehr als 35 Kilogramm
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Sonderbestimmungen:
- für die Beförderung von allen weiteren gefährlichen Gütern, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung nach der jeweiligen Sonderbestimmung stellen.