Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzZur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen
- Neuantrag oder
- Änderungsantrag stellen.
Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.