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mixins.searchInfo_searchTermFrequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen

Frequenzen für Bodenfunkstellen des Flug- und Flugnavigationsfunks beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zur Kommunikation und Navigation in der Luftfahrt werden Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks genutzt. Für die Teilnahme am Flug- und Flugnavigationsfunk ist für jede Funkstelle am Boden, die Sie betreiben möchten, eine Frequenzzuteilung erforderlich. Diese beantragen Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Antragsformular wählen Sie aus, ob Sie einen

  • Neuantrag oder
  • Änderungsantrag stellen.

Einen Änderungsantrag stellen Sie, wenn Sie Änderungen an der Funkausrüstung Ihrer Funkstelle vornehmen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Die BNetzA teilt Ihnen Frequenzen für den Flug- und Flugnavigationsfunk für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Zuteilung neu beantragen.

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