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mixins.searchInfo_searchTermErmächtigung zur Markierung (ISMP15) von Verpackungsmaterial aus Holz beantragen

Ermächtigung zur Markierung (ISMP15) von Verpackungsmaterial aus Holz beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Unternehmer, die Markierungen gemäß ISPM 15 an Verpackungsmaterial aus Holz anbringen wollen, benötigen hierfür eine Ermächtigung durch die zuständige Behörde. Zudem müssen sie von der zuständigen Behörde registriert werden. 

Die ISPM 15 Markierung zeigt an, dass das Holz der Verpackung entsprechend der Richtlinien behandelt wurde.

Registrierte Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15 überprüft.

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