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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen sowie Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

Genehmigung für Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Flug- und Kabinenbesatzungen sowie Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Genehmigung neuer oder geänderter Schulungs- und Überprüfungsprogramme von Kabinen- und Flugbesatzungen können Sie beantragen, wenn Sie

  • ein gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) oder
  • eine Cabin Crew Training Organisation (CCTO) sind.

Als gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT) können Sie für folgende Luftfahrzeugarten Einführungen und Änderungen von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen:

  • Flugzeug
  • Hubschrauber

Dies betrifft folgende Schulungs- und Überprüfungsprogramme:

  • für Flugbesatzungen:
    • Grundschulung
    • Kommandantenschulung
    • Betreiber-Umschulung
    • Unterschiedsschulung
    • Befähigung einer Pilotin oder eines Piloten  zum Führen eines Flugzeugs oder Hubschraubers von jedem Pilotensitz aus
    • Ablösung von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs
    • Flüge mit einer Pilotin oder einem Piloten nach Instrumentenflugregeln oder bei Nacht
    • Evidenzbasierte Ausbildung
    • Initial Crew Resource Management (CRM)  
    • betriebliche Schulung, wiederkehrende Schulung und Überprüfung
    • sonstige Schulungen (zum Beispiel Base Training)
  • für Kabinenbesatzung:
    • Grundschulung
    • Betreiberumschulung
    • Unterschiedsschulung
    • Einweisungsschulung
    • wiederkehrende Schulungen
    • Auffrischungsschulung
    • Schulungen für leitende Flugbegleiter (SCCM)
    • Schulung für den Flugbetrieb mit nur einem Flugbegleiter (Single CCM)
    • sonstige Schulung

Als Cabin Crew Training Organisation (CCTO) können Sie im Bereich Schulungs- und Überprüfungsprogramme für Kabinenbesatzungen Folgendes beantragen:

  • Einführung oder Änderungen am Schulungsprogramm Grundschulung

Weitere Genehmigungen benötigen Sie, wenn Sie

  • synthetische Flugübungsgeräte, beispielsweise Simulator oder FSTD, anerkennen lassen wollen.
  • alternative Schulungs- und Qualifizierungsprogramme für Flugbesatzungen (ATQP) einführen oder erweitern.
  • Flugbegleiterbescheinigungen ausstellen möchten.
    • Die Genehmigung für die Ausstellung von Flugbegleiterbescheinigungen erhalten Sie, wenn Sie diese im Rahmen der Einführung oder Änderung von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen von Kabinenbesatzungen beantragen, das Luftfahrt-Bundesamt die Grundschulung für Kabinenbesatzung bereits genehmigt hat und Sie diese unabhängig von Schulungs- und Überprüfungsprogrammen beantragen.
    • Sie können zusätzliche Vordrucke für Flugbegleiterbescheinigungen nachbestellen.

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