Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen und ggf. eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.