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Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie einen Frequenzbedarf für einen Nutzungszeitraum von maximal 30 zusammenhängenden Tagen haben, weil Sie zum Beispiel 

  • ein Konzert, 
  • eine Sportveranstaltung, 
  • eine Messe oder ähnliches 

veranstalten, müssen Sie bei der BNetzA eine vereinfachte Frequenzzuteilung beantragen. Man spricht dabei auch von Kurzzeitfrequenzzuteilung. 

Sie stellen den Antrag online, per E-Mail oder per Post bei der für Sie zuständigen Außenstelle der BNetzA. Für den schriftlichen Antrag per Post oder per E-Mail können Sie ein Formular verwenden oder den Antrag alternativ auch formlos stellen.

Die Frequenzzuteilung für Kurzzeitnutzungen ist auf die im Antrag angegebene Veranstaltungen und ihre Standorte beschränkt.

Für manche Großveranstaltungen oder Veranstaltungsserien, wie Motorsport-Serien und Radrennen, sind besondere Antragsverfahren notwendig. Wenden Sie sich in solchen Fällen vor Antragstellung per E-Mail an die BNetzA oder informieren Sie sich auf der Internetseite der BNetzA.
 

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