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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie

  • einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen beziehungsweise 
  • explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.

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