Anerkennung (oder Adressänderung) einer flugmedizinischen Untersuchungsstelle beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzBei flugmedizinischen Untersuchungen prüfen Sachverständige, ob Personen für den Flugbetrieb tauglich sind. Solche Tauglichkeitsuntersuchungen dürfen nur anerkannte Untersuchungsstellen durchführen, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt hat.
Dafür müssen die Untersuchungsstellen besondere flugmedizinische Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen im aktuellen Zeugnis für flugmedizinische Sachverständige (Aeromedical Examiner, kurz: AME), dem sogenannten AME-Zeugnis, als anerkannte Untersuchungsstellen eingetragen sein.
Wenn Sie flugmedizinische Sachverständige oder flugmedizinischer Sachverständiger der Klasse 1 oder 2 sind, können Sie sich folgendes genehmigen lassen:
- eine neue Untersuchungsstelle zu eröffnen
- eine bestehende Untersuchungsstelle zu verlegen beziehungsweise die Adresse zu ändern
Neue Untersuchungsstellen
Sie können als AME maximal eine Hauptuntersuchungsstelle und 2 weitere Untersuchungsstellen (Zweiguntersuchungsstellen) unterhalten.
Verlegung einer Untersuchungsstelle
Wenn Sie eine Untersuchungsstelle verlegen, müssen Sie diese neu prüfen und genehmigen lassen und dürfen erst dann dort Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen.
Tausch von Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen
Sie können Haupt- und Zweiguntersuchungsstellen tauschen. Das ist für Sie jedoch kostenintensiv und aufwändig. Sie müssen in diesem Fall das LBA vor einem Antrag auf Klasse 1, Verlängerung oder Erneuerung kontaktieren. Den Tausch müssen Sie im Vorfeld mit dem LBA abstimmen.