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mixins.searchInfo_searchTermUnternehmen, das Pflanzen und deren Erzeugnisse innerhalb der EU verbringt, zum Ausstellen von Pflanzenpässen ermächtigen lassen

Unternehmen, das Pflanzen und deren Erzeugnisse innerhalb der EU verbringt, zum Ausstellen von Pflanzenpässen ermächtigen lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Unternehmer, die Pflanzenpässe für Pflanzen und deren Erzeugnisse ausstellen möchten, benötigen hierfür die Ermächtigung durch die zuständige Stelle. 

Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett für die Verbringung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in die EU-Mitgliedsstaaten. 

Er bescheinigt, dass die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse die Anforderungen der Regelungen zum innergemeinschaftlichen Verbringen und dem Verbringen in Schutzgebiete erfüllen. Damit bescheinigt der Pflanzenpass, dass die Waren frei sind von Quarantäneschädlingen und übrigen geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen, kurz RNQP (Regulated Non Quarantine Pests). 

Mit der Ausstellung von Pflanzenpässen geht der Unternehmer auch Pflichten zur Überwachung seiner Bestände auf den Befall mit Schadorganismen ein. Es besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung zur Dokumentation von Kontrollen und Handelsströmen. 

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