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mixins.searchInfo_searchTermVerlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

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