Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDer Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die Sie als Apothekeninhaberin oder Apothekeninhaber apothekenpflichtige Arzneimittel versenden möchten, benötigen Sie eine eigene Versandhandelserlaubnis.
Um die Erlaubnis zu erhalten, muss Ihre Versandapotheke bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Beispielsweise:
- Ihr Versandhandel erfolgt aus einer öffentlichen Apotheke zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb
- ein Qualitätssicherungssystem ist vorhanden, das bedeutet unter anderem:
- das Arzneimittel wird so verpackt, transportiert und ausgeliefert, dass die Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt
- die Auslieferung erfolgt an die bei der Bestellung mitgeteilte Person; es kann sich um eine namentlich benannte Person oder einen benannten Personenkreis handeln
- die Beratung durch das pharmazeutische Personal erfolgt in deutscher Sprache
- Sie versenden das verfügbare Arzneimittel grundsätzlich innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Bestellung
- Sie nutzen ein System zur Sendungsverfolgung
- die Zweitzustellung ist kostenfrei
- für den Versand haben Sie eine Transportversicherung abgeschlossen