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mixins.searchInfo_searchTermFlächennutzungsplan Auskunft erhalten

Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.

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