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Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.

Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der Luftsicherheitsbehörde. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:

  • Sicherheitskontrollen
  • der Abfertigung
  • dem Transport
  • der Kontrolle von Luftfracht.

Zum Sicherheitsbereich zählen:

  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
  • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
  • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
  • zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen

Die Regelung betrifft somit auch: 

  • Pilotinnen und Piloten,
  • Flugschülerinnen und Flugschüler,
  • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
  • Schülerpraktikantinnen und -praktikanten,
  • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
  • Händler und Gewerbetreibende sowie
  • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.

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