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mixins.searchInfo_searchTermÜberbetriebliche Ausbildung Informationserteilung

Überbetriebliche Ausbildung Informationserteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In der dualen Ausbildung des Handwerks gibt es neben den Betrieben und den Berufsschulen einen weiteren Partner: die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Die dort durchgeführten Lehrgänge ergänzen die betriebliche Ausbildung durch moderne und praxisnahe Inhalte.

Die ÜBS vermitteln Grund- und Fachkenntnisse, die in spezialisierten bzw. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht oder nicht vollständig abgedeckt werden können. Dadurch werden Qualitätsunterschiede in der Ausbildung durch eine entsprechende Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion der überbetrieblichen Ausbildung vermieden.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an den überbetrieblichen Lehrgängen ergibt sich durch die entsprechenden Ausbildungsordnungen oder durch Beschlüsse der zuständigen Gremien der Handwerkskammern. Es besteht dann eine Teilnahmepflicht des Auszubildenden und eine Freistellungspflicht des Ausbildenden. Darüber hinaus gibt es freiwillige Angebote zur überbetrieblichen Ausbildung.

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