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Ausbildereignungsprüfung Anmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Um als Ausbilder oder Ausbilderin arbeiten zu können, müssen Sie über die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten verfügen. Den dafür notwendigen Nachweis können Sie über eine Eignungsprüfung erbringen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einer Präsentation oder einem Rollenspiel bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern. Dieser Prüfungsteil dauert insgesamt höchstens 30 Minuten. Davon beträgt die Präsentation (oder das Rollenspiel) 15 Minuten.

In den Bereichen Landwirtschaft und Hauswirtschaft kann der praktische Teil davon abweichend bis zu 60 Minuten dauern.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungs-Lehrgang ist keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in jedem Prüfungsteil mindestens ein "ausreichend" erreichen. Sie können jeden Prüfungsteil 2-mal wiederholen. Wenn Sie den anderen Prüfungsteil bestanden haben, müssen Sie diesen nicht wiederholen. Dies gilt, wenn Sie die Wiederholung innerhalb von 2 Jahren anmelden.

Sie können beantragen, dass Sie von der Nachweispflicht befreit werden. Sie werden von der Nachweispflicht befreit, wenn Sie Ihre Eignung auf andere Weise nachweisen können. Bitte informieren Sie sich dazu vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Stelle.

Das gilt für alle Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, mit Ausnahme der freien Berufe. Die freien Berufe umfassen beispielsweise:

  • Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter
  • Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte oder Pharmazeutisch-Kaufmännischer Angestellter
  • Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter
  • Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwaltsfachangestellter

Die Ausbildereignung können Sie alternativ auch im Rahmen zahlreicher Fortbildungsabschlüsse erwerben.

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