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mixins.searchInfo_searchTermEintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen.

Zum Beispiel

  • Industrie- und Handelskammer,
  • Handwerkskammer,
  • weitere Berufskammern.

Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
  • Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
  • Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

Zum Beispiel

  • Industrie-und Handelskammer,
  • weitere Berufskammern.

Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG.

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