Qualifizierungsgeld für Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzZielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Grundvoraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Ein wesentlicher Teil Ihrer Belegschaft bedeutet 20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Ihre Beschäftigten mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoentgelts.