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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit stellen

Antrag auf Rezertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit stellen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
  • Wenn Sie eine zugelassene Ausbilderin oder einen zugelassenen Ausbilder im Luftsicherheitsbereich rezertifizieren lassen möchten, dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer  Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
  • Ausbildende Personen müssen ab dem Datum der Zertifizierung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen absolvieren und der zuständigen Luftsicherheitsbehörde unverzüglich nachweisen.
  • Wenn die zuständige Luftsicherheitsbehörde Mängel bei den ausbildenden Personen feststellt, kann die Fortbildungsunterweisung um bis zu 12 Stunden verlängert werden.
  • Die Fortbildungsunterweisung wird von Flugplatzbetreibern durchgeführt. Zudem wird die zuständige Luftsicherheitsbehörde beteiligt.
  • Die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders müssen Sie mindestens für die folgenden Personengruppen beantragen:
     
    • Luftsicherheitsassistierende
    • Luftsicherheitskontrollkräften
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Aufsichtspersonal
    • Sicherheitsbeauftragte
       
  • Sie können die Rezertifizierung Ihrer Ausbilderin beziehungsweise Ihres Ausbilders zusätzlich für folgende Personengruppen beantragen:
     
    • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
    • Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.
       
  • Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.
  • Liegt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde nicht spätestens nach 13 Monaten nach der Zertifizierung und erneut nach spätestens 25 Monaten ein Nachweis über die Fortbildungsunterweisung vor, kann die Luftsicherheitsbehörde die Zertifizierung widerrufen.

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