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mixins.searchInfo_searchTermAufforderung an ein Unternehmen, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden

Aufforderung an ein Unternehmen, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihre Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz prüfen, wenn Sie sich bisher bei der KSK nicht gemeldet haben.

Abgabepflichtig können Sie sein als

  • Einzelunternehmer,
  • Kapitalgesellschaft,
  • öffentlich-rechtliche Körperschaft,
  • Anstalt,
  • eingetragener Verein
  • und andere Personengemeinschaft.

Ihre eventuelle steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit verhindert nicht, dass Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

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