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mixins.searchInfo_searchTermAuslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden

Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sofern Ihre Beschäftigten vorübergehend im Ausland für Ihr Unternehmen tätig sind und aus dem Ausland zurückkehren, endet auch die Auslandsversicherung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Zeitpunkt der Rückkehr.

Endet die Auslandstätigkeit, ob vorzeitig oder zum bereits gemeldeten Zeitpunkt, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn melden.

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