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mixins.searchInfo_searchTermNachtarbeitszeit Sonderregelung beantragen

Nachtarbeitszeit Sonderregelung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

  • Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

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