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mixins.searchInfo_searchTerm Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen erhalten

Bewilligung zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen erhalten

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie frische Bananen des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) 0803 90 10 im Gebiet der Europäischen Union zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, müssen Sie bei Abgabe der Zollanmeldung im Besitz eines Wiegenachweises (Formular 0380) sein. Den Wiegenachweis dürfen nur zugelassene Wiegerinnen und Wieger erstellen.
Für die Bewilligung als zugelassene Wiegerin oder zugelassener Wieger müssen Sie einen elektronischen Antrag über das im Zoll-Portal zugängliche EU-Trader-Portal stellen.

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