Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIhr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Erlaubnis, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze aufzusuchen? Dann müssen Sie jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Damit die zuständige Bergbehörde die Höhe der Abgabe festsetzen kann, müssen Sie eine Feldesabgabeerklärung einreichen.
Die bergrechtliche Erlaubnis – und damit auch die Feldesabgabe – betrifft sogenannte bergfreie Bodenschätze.
Die Abgabe richtet sich nach der Größe Ihres Erlaubnisfeldes und danach, wie lange Ihre Erlaubnis schon besteht. Pro angefangenem Quadratkilometer zahlen Sie:
- im 1. Jahr: 5 Euro
- im 2. Jahr: 10 Euro
- im 3. Jahr: 15 Euro
- im 4. Jahr: 20 Euro
- ab dem 5. Jahr: 25 Euro
Die Kosten, die Ihnen im jeweiligen Jahr für die Suche nach Bodenschätzen entstehen, können auf die Abgabe angerechnet werden. Sie zahlen dann den errechneten Betrag.