Nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst des Bundes „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“ auf.
- Falls Sie sich zum ersten Mal dort anmelden: Registrieren Sie sich als Vorhabenträgerin beziehungsweise als Vorhabenträger.
- Loggen Sie sich anschließend mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein.
- Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Das FBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen.
- Das FBA schickt Ihnen einen Bescheid, in dem es Ihnen die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung mitteilt.
Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:
Vorabstimmung:
- Als Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger finden zwischen Ihnen und dem FBA Antragsberatungen statt.
Antragstellung:
- Stellen Sie einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens über den Online-Dienst des Bundes und reichen dort alle erforderlichen Unterlagen ein.
Anhörungsverfahren:
- Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird das Anhörungsverfahren eingeleitet. Dies bedeutet, dass Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Öffentlichkeit kann nun mögliche Bedenken oder Änderungsvorschläge einbringen.
Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Plans:
- Das FBA veranlasst, dass der Plan öffentlich bekannt gemacht wird. Dies geschieht nicht nur im „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“, sondern zusätzlich in örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird.
Veröffentlichung des Plans:
- Der Plan wird im „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben“ veröffentlicht, damit Beteiligte diesen einsehen können.
Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen:
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben. Zur beteiligten Öffentlichkeit gehören die vom Vorhaben Betroffenen sowie anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.
Erwiderung der Vorhabenträgerin beziehungsweise. des Vorhabenträgers:
- Kommt es zu einem Anhörungsverfahren, müssen Sie die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen beantworten.
Erörterungstermin:
- Das FBA entscheidet anhand der Einwendungen und Stellungnahmen, ob ein Erörterungstermin notwendig ist.
- Wird ein Erörterungstermin durchgeführt, werden die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit der Vorhabenträgerin beziehungsweise dem Vorhabenträger, den Träger öffentlicher Belange, den Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen erörtert.
Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:
- Als Ergebnis kann es zu Planänderungen kommen. Alle von den Änderungen betroffenen Personen werden darüber informiert.
- Bei umfangreichen Planänderungen muss das Anhörungsverfahren erneut durchgeführt werden.
Planfeststellungsbeschluss:
- Die Planfeststellungsbehörde wägt alle Belange ab und berücksichtigt sie im Planfeststellungsbeschluss.
- Als Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger erhalten Sie Auflagen.
Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses:
- Der Planfeststellungsbeschluss wird den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben.
Klage:
- Es kann Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden.
- Bestandskräftiger Plan:
- Erhebt niemand eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, werden Ihre Pläne verbindlich und Sie können die Bauausführung beginnen.
Bestandskräftiger Plan:
- Erhebt niemand eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, werden Ihre Pläne verbindlich und Sie können die Bauausführung beginnen.