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mixins.searchInfo_searchTermAntrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stellen

Antrag auf Planfeststellung für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stellen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind Bundesfernstraßen. Diese unterliegen besonderen Regelungen. 

Sie dürfen Bundesfernstraßen nur dann bauen oder ändern, wenn Sie vorab eine Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamt (FBA) erhalten haben. Die Prüfung Ihres Vorhabens findet im Planrechtsverfahren statt. Dazu stellen Sie einen Antrag beim FBA. 

Zu den Bundesfernstraßen gehören insbesondere:

  • die Fahrbahn 
  • der Straßenunterbau 
  • die Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen und Trennflächen 
  • Verkehrs- und Schutzeinrichtungen
  • die Bepflanzung
  • Mauteinrichtungen 
  • Betriebsgehöfte 
  • Nebenbetriebe und Rastanlagen an den Bundesautobahnen

Bauliche Änderungen können zum Beispiel sein:

  • Verbreiterung von Autobahnen um einen oder mehrere Fahrstreifen 
  • neue Ausfahrten, Autobahnkreuze
  • Veränderungen der Streckenführung, beispielsweise Tunnel

Bei der Planfeststellung werden die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange ab, darunter:

  • die wirksame Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
  • der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Luftverschmutzung
  • die Umweltverträglichkeit
  • die Wirtschaftlichkeit
  • die Vereinbarkeit mit der Regionalplanung
  • die Rechte und Belange Dritter

Zuständigkeit

Das FBA ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnen, sofern sich das Bauvorhaben nicht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Hamburg befindet. Zusätzlich ist das FBA zuständig für Bauvorhaben von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes in den Bundesländern Berlin und Bremen.
 

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